M.Sc. Psych., M.A. Michael Schütz

Sachverstand für Familiengerichte

Psychologischer Sachverständiger im Familienrecht in Berlin und Brandenburg
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Am Kindeswohl orientierte
Einschätzungen im Familienrecht

Mit Sitz in Falkensee bei Berlin unterstütze ich als psychologischer Sachverständiger
Familiengerichte in Berlin und ganz Brandenburg.

<b>Sorgerecht</b>

Sorgerecht

Als Sachverständiger im Familienrecht erstelle ich Familiengutachten zu Fragen der elterlichen Verantwortung und beantworte anhand des familiengerichtlichen Beweisbeschlusses die abgeleiteten psychologischen Fragen, z. B. zu gemeinsamer oder alleiniger elterlicher Sorge oder zum Lebensmittelpunkt.

<b>Umgangsregelung</b>

Umgangsregelung

Ich erstelle Familiengutachten zu Fragen des persönlichen Umgangs. Jedes Kind hat grundsätzlich ein Anrecht darauf, zu beiden Elternteilen eine eigene Beziehung zu gestalten. Bezugspunkt meiner Tätigkeit ist die Abwägung umgangsrelevanter Aspekte, unterteilt in z. B. eltern- sowie kindbezogene Kriterien.

<b>Verfahren nach §1666 BGB</b>

Verfahren nach §1666 BGB

Können Erziehungsverantwortliche ihrer Schutz- und Hilfsfunktion nicht nachkommen, so dass der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, müssen Bedingungen hergestellt werden, die für eine gesunde Entwicklung des Kindes notwendig sind. Bei angezeigter Kindeswohlgefährdung unterstütze ich das Familiengericht durch meine Tätigkeit als Sachverständiger im Familienrecht mit entscheidungsorientierten Gutachten. Kern der Sachverständigentätigkeit ist, Risikofaktoren auf Seiten der Eltern und des betroffenen Kindes zu explorieren und mit vorhandenen Resilienzen (Schutzfaktoren) zu gewichten.

<b>Rückführung nach Fremdunterbringung</b>

Rückführung nach Fremdunterbringung

In diesen Verfahren wird überprüft, ob ein Wechsel eines Kindes oder Jugendlichen von einer Pflegefamilie zurück zur Herkunftsfamilie dem Kindeswohl entspricht. Dabei wird die Erziehungsfähigkeit des beantragenden Elternteils genauso überprüft wie potenzielle Gefährdungsmomente, die bei einer Herausnahme entstehen könnten.

leistungen

Wissenschaftlich - Vertraulich - Kompetent

Wissenschaftlich fundierte und multimodale Diagnostik schafft Klarheit: Ich erarbeite für Familiengerichte transparente Analysen und valide Antworten, um eine nachvollziehbare Grundlage für Entscheidungen zu schaffen.

Kindeswohlorientierung

Das Kindeswohl ist meine Verpflichtung. Bei der Beantwortung Ihrer gerichtlichen Fragestellung richte ich mich immer nach der juristisch geforderten Eingriffsschwelle.

Präzision

Ich orientiere mich in meiner Arbeit strikt an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ und arbeite exakt und genau.

Wissenschaftlichkeit

Ich nutze aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, beachte die klare Trennung zwischen Erhebung und Bewertung, reflektiere mein Vorgehen und nutze eine moderne Testothek.

Nachvollziehbarkeit

Ich stelle eine ausreichende Aufklärung der Beteiligten sicher. Meine Gutachten sind logisch gegliedert und für externe Personen verständlich. Sie benennen die zugrunde liegenden Quellen, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, worauf sich die Erkenntnisse stützen.

Transparenz

Ich bespreche mein Vorgehen mit allen Beteiligten und lege meine Untersuchungsplanung offen. Diese Transparenz resultiert meist in einem offeneren Entgegentreten der Eltern, so dass ich die familiäre Situation umfassender begutachten kann.

Verantwortlichkeit

Es geht um das Wohl der Kinder. Dieser hohen Verantwortung bin ich mir stets bewusst. Ich bilde mich regelmäßig weiter, nutze aktuelle Fachliteratur, Studien und Rechtsprechung und tausche mich regelmäßig mit Kollegen vom Fach aus, um fundierte Familiengutachten zu erstellen.

"Die Orientierung am Kindeswohl ist für mich weit mehr als ein Mindeststandard."

M.Sc. Psych, M.A. Michael Schütz
vorgehen

Fachliche Kompetenz.
Fundierte Ausbildung.
Erfahrung durch Praxis.

Ich habe Psychologie (M.Sc.) sowie Erziehungswissenschaften (M.A) studiert und verbinde fundierte Wissenschaft mit langjähriger Praxisexpertise. Durch meine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Urteilsbildung von Sachverständigen verfüge ich über eine geschärfte methodische Reflexion. Meine Praxiserfahrung ermöglicht mir zudem einen souveränen Umgang mit der Dynamik in Hochkonfliktfamilien und komplexen Risikokonstellationen.

qualifikation

Orientierung für Eltern im familiengerichtlichen Verfahren

Gibt das Familiengericht bei mir als Sachverständigen ein psychologisches Familiengutachten in Auftrag, erhofft es sich davon Hilfe bei der Klärung oder Lösung gerichtlicher Fragestellungen, die z.B. das Sorgerecht oder Umgangsrecht betreffen können. In dieser außergewöhnlichen Situation machen sie sich sicher viele Gedanken und haben viele Fragen. Es ist mir wichtig, Sie so umfassend und transparent wie möglich zu informieren, damit Sie sich ein Bild davon machen können, was Sie erwartet.

Das Kindeswohl im Fokus

Im Mittelpunkt steht Ihr Kind bzw. ihre Kinder. Das Gutachten soll dem Gericht helfen, die beste Lösung für die Zukunft Ihres Kindes zu finden – nachvollziehbar und unparteilich.

Das Familiengericht nutzt meine besondere Aus- und Fortbildung und meine Erfahrung, um eine psychologische Bewertung vornehmen zu lassen von z.B.

  • dem Verhältnis von Ihnen als Eltern zu ihren Kindern oder
  • Ihrer „Erziehungsfähigkeit“.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich gern an.

Der erste Kontakt (Transparenz ab dem Beginn)

Ich werde mich bei Ihnen in einem Brief vorstellen und um Kontaktaufnahme zu einem ersten Gespräch bitten. Das Erstgespräch dient neben der ersten Exploration auch dem Kennenlernen und der gemeinsamen Planung des Ablaufs. Ich erkläre Ihnen genau, was meine Aufgabe ist und welche Rechte Sie haben.

Terminierung (Struktur & Umfang)

Grundsätzlich ist mein Vorgehen „multimodal“. Das bedeutet, dass ich meine Erkenntnisse nicht nur aus einem einzigen Gespräch oder einem einzigen psychologischen Testverfahren ableite. So kann ich jedem Einzelfall optimal gerecht werden und Ihre Situation und die Ihrer Familie noch besser verstehen. Ihnen als Eltern hilft es zudem, meine Überlegungen und Schlussfolgerungen besser nachvollziehen zu können.

Aus diesem „multimodalen Vorgehen“ ergibt sich, dass der Ablauf dynamisch ist. Sie können sich, in Abhängigkeit der Untersuchungsplanung, den groben Rahmen unserer Zusammenarbeit so vorstellen:

  • das Erstgespräch mit Ihnen als Eltern (ca. 2 – 2,5 Stunden),
  • weitere Elterngespräche (ca. 2 – 3 Stunden),
  • mehrere Termine zur Kinderdiagnostik und zu Gesprächen (ca. 1 – 1,5 Stunden),
  • das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kind bei einem Hausbesuch kennenlernen (z. B. in einer Interaktionsbeobachtung),
  • weitere Gespräche mit Personen in Schule, Kindergarten, Hort.

Methoden & Neutralität (Wissenschaftlichkeit)

Ich nutze anerkannte wissenschaftliche Verfahren (Interviewleitfäden, Fragebögen, (semi)projektive Verfahren, Beobachtungen). Dabei bleibe ich allparteilich: Mein Ziel ist die objektive Beantwortung der gerichtlichen Fragen.

Ich führe eine gründliche Diagnostik durch. Dieses auf den Einzelfall strukturierte Vorgehen ist eine wesentliche Kernaufgabe gutachterlichen Handelns und stellt sicher, dass ungenügend begründete, unreliable oder falsche Einschätzungen vermieden werden. Typische Bausteine diagnostischen Vorgehens sind beispielsweise Aktenanalysen, Explorationsgespräche, Beobachtungen und Testdiagnostik.

Eine solche „diagnostische Basis“ erarbeite ich immer im ersten Schritt, um mir ein umfassendes Bild des Falls / Familiensystems und bezüglich der gerichtlichen Frage(n) zu machen.

Der Vorteil, eine Diagnostik auch bei einem beauftragten „Hinwirken auf Einvernehmen“ durchzuführen, besteht darin, dass ich neben der Lebenswirklichkeit der Eltern auch die kindliche Welt erlebe und künftige Lösungsmöglichkeiten oder zu treffende Entscheidungen diesen Anforderungen (z.B. Bindung, Ressourcen, Wünschen) gerecht werden können.

Meine Sachverständigengutachten

  • beruhen auf einer wissenschaftlich fundierten Datenerhebung,
  • sind wissenschaftlich begründet und
  • werden in einem nachvollziehbaren Befund zusammengefasst.

eltern

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als psychologischen Sachverständigen beauftragen

Ihre Anfrage für ein Sachverständigengutachten im Familienrecht können Sie mir direkt per Mail schicken oder mich anrufen.

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kontakt[at]familiengutachten-schuetz.de

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01515 942 99 55

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Havelländer Weg 72
14612 Falkensee

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